Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 2. Juli 2023 in Kraft und setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Ursprünglich galt es nur für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden. Seit dem 17. Dezember 2023 fallen jedoch auch Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden unter das Gesetz.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, interne Hinweisgebersysteme einzurichten
Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Hinweisgebern, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Missstände erhalten und diese an interne oder externe Meldestellen weitergeben. (IHK-Hamburg-Informationsseite..)
Ihr IT-gestütztes Hinweisgebersystem
Wir bieten unseren Kunden einen gehosteten, IT-gestützten Meldekanal an. Dieser kann innerhalb weniger Stunden eingerichtet werden.
Eine Beispielseite finden sie hier..
Nach der Einreichung erhält die*der Hinweisgeber*in einen Code als Bestätigung.
Dieser Code ermöglicht es, den Status der Meldung zu verfolgen, zusätzliche Informationen hinzuzufügen und eventuelle Fragen zu beantworten, die zur weiteren Klärung und Lösung des Problems beitragen können.
- edapt prüft die Berichte und leitet die Informationen - ggf. anonymisiert - weiter.
- edapt ergänzt die Berichte um entsprechende Rückfragen und Rückmeldungen des Auftraggebers, damit die Einreicher*in Aktualisierungen zeitnah online abrufen kann.
Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit und eine Kündigung ist jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich.