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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 2. Juli 2023 in Kraft und setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Ursprünglich galt es nur für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden. Seit dem 17. Dezember 2023 fallen jedoch auch Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden unter das Gesetz.