Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro – auch innerhalb Deutschlands – sind ab dem 1. Februar 2014 nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen.
Der europäische Gesetzgeber hat mit der sogenannten „SEPA-Migrationsverordnung“ Anfang 2012 unter anderem festgelegt, dass die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 abgeschaltet werden müssen.
Ab diesem Zeitpunkt werden die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen durch IBAN und BIC ersetzt. Unternehmen, die die DTAUS-Schnittstelle verwenden, um Sammelüberweisungen an Ihre Bank zu übertragen, sollten zukünftig stattdessen die SEPA-XML-Schnittstelle verwenden.
Eine automatisierte und in Haus Berechnung der IBAN- und BIC-Identifikationsnummern, anhand der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl ist möglich. (Eine „in Haus“-Umstellung ist datenschutztechnisch extrem wichtig).
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