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Abrechnung von Arbeitsgelegenheiten über die elektronische Maßnahmeabwicklung (eM@w) Empfehlung

30. August 2013 geschrieben von 
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eM@w ist eine Plattform, die den Datenaustausch zwischen den Agenturen für Arbeit und Bildungsträgern in standardisierter Form ermöglicht.

edapt ist seit April 2011 offizieller Partner der Bundesagentur für Arbeit für die eM@w-Kommunikationsplattform.

Bisher wurden hauptsächlich SGB III Maßnahmen über eM@w abgewickelt, aber seit Anfang 2013 wurde eine Testphase für den Verfahrenszweig AGH gestartet.

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Testphase plant die Bundesagentur für Arbeit nun die elektronische Maßnahmeabwicklung (eM@w) für die Förderung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ab dem 1. Dezember 2013 bundesweit für die gemeinsamen Einrichtungen (Job-center) optional zur Verfügung stellen.

Ab dem 1. April 2014 soll die Verwendung von eM@w für alle neuen AGH-Maßnahmen mit mehr als 20 Teilnehmerplätzen obligatorisch gemacht werden.

Hierbei sind Maßnahmen von kommunalen Trägern (zkT) ausgenommen, da eM@w ausschließlich den gemeinsamen Einrichtungen (gE = Job Center) zur Verfügung steht. 

Als zertifizierter eM@w-Provider hat edapt an der Informationsveranstaltung zur Einführung dieser Änderungen teilgenommen, die am 28. August 2013 in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg stattfand.

Die Job Center verwenden die Software-Lösung COSACH der Bundesagentur für Arbeit für die Verwaltung von AGH-Maßnahmen. Die COSACH- eM@w-Funktionalität wird am 1. Dezember 2013 für alle Job Center freigeschaltet und kann ab diesem Zeitpunkt für neu vergebene Maßnahmen optional verwendet werden.

Diese Änderungen sind transparent für COSACH-Nutzer, setzen aber eine AGH-fähigen eM@w-Schnittstelle in trägerseitigen Softwarelösungen voraus, und deshalb wurden die eM@w-Provider frühzeitig informiert, um die notwendigen Änderungen rechtzeitig implementieren zu können.

Die Job-Center selbst werden erst in den nächsten Wochen Detailinformationen zu der Umstellung von der Bundesagentur für Arbeit übermittelt bekommen.

Sofern Sie eine offizielle Erklärung für Neuausschreibungen bzgl. eM@w benötigen, oder die eM@w-Schnittstelle installieren möchten sprechen Sie uns einfach an!

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