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Neuigkeiten für 2015: GO!Personal-eM@w-Schnittstelle für AGH-Maßnahmen

02. April 2015 geschrieben von 
Freigegeben in Tipps
GO!Personal-eM@w-Schnittstelle:    die Bedeutung jeder eM@w-Nachricht wird erklärt und die nächsten Arbeitsschritte erläutert. GO!Personal-eM@w-Schnittstelle: die Bedeutung jeder eM@w-Nachricht wird erklärt und die nächsten Arbeitsschritte erläutert.

Als zertifizierter eM@w-Provider der Bundesagentur für Arbeit möchten wir Sie in diesem Newsletter über einige Vorankündigungen der Bundesagentur für Arbeit informieren, sowie weitere Änderungen und Themen bzgl. eM@w kurz beschreiben.

Hier die Themen im Überblick:

  • Word-Vorlagen für Maßnahmeberichte „Zwischenbericht“ und „Ergebnisbericht“
  • Anerkannte (oder Anrechenbare) Teilnehmertage in eM@w
  • Aufstockung von max. 2 auf max. 4 Zertifikate für die PDF-Signierung pro Träger
  • Manuelle Anforderungen von Monatsabrechnungen
  • eM@w-Versionsumstellung am Freitag 14.08.2015 bis Sonntag 16.08.2015

Weitere Informationen dazu finden Sie unten. 

Sie möchten wissen, wie GO!Personal Ihnen noch weiter helfen kann? Dann lassen Sie es uns wissen, wir beantworten Ihre Fragen gern!


Word-Vorlagen für Maßnahmeberichte „Zwischenbericht“ und „Ergebnisbericht“

Einige Träger haben bereits die ersten AGHAnforderungMassnahmebericht-Ereignisse per eM@w empfangen.

Die Nachrichten können in GO!Personal unter „eM@w - Eingangskorb (M)“ angezeigt werden:


Als Beispiel: hier wurde der Bericht „Zwischenbericht - nach der Hälfte der bewilligten Förderzeit“ bis zum 20. Juli 2013 angefordert.

Um diese Anforderung zu beantworten, muss eine entsprechende Vorlage z.B. in MS-Word erfasst und als PDF-Datei gespeichert werden.

Diese Datei muss anschließend elektronisch signiert werden und als Anlage zu der jeweiligen Maßnahme in GO!Personal hochgeladen werden (eM@w – Maßnahmen – Anpassen).

Anschließend kann die Anforderung unter „eM@w - Eingangskorb (M) - Anpassen“ direkt beantwortet werden.

Dem Antwort-Ereignis muss ein entsprechendes PDF-Dokument (Vorlage: SGB II AGH 9 eM@w – Zwischenbericht“ oder „SGB II AGH 10 eM@w – Ergebnisbericht“ beigefügt sein.

Um die Erstellung von Berichte zu erleichtern, hat der Bundesagentur für Arbeit seit Dezember 2014 die Vorlagen zusätzlich als Word-Dokument unter www.arbeitsagentur.de veröffentlicht (siehe Fachliches Infopaket-AGH).

Diese Word-Vorlagen können verwendet werden, um die angeforderten Berichte zu erstellen und als PDF-Dateien abzuspeichern.

Die Vorlagen können Sie auch jederzeit von uns anfordern und erhalten.


Anerkannte (oder Anrechenbare) Teilnehmertage in eM@w

Es kommt vor, dass Teilnehmer vorzeitig aus Maßnahmen austreten und Ersatzzuweisungen erst verspätet bereitgestellt werden können.

Sollte eine Ersatzzuweisung auf Grund von Umständen, die der AGH-Maßnahmeträger nicht zu vertreten hat, nicht umgehend möglich sein, kann das Jobcenter (oder gemeinsamen Einrichtungen) den Teilnehmerplatz trotzdem als "besetzt" ansehen und die Maßnahmekosten/Trägerpauschale auszahlen.

Die Inanspruchnahme von TNTa setzt voraus, daß das Ereignis „vorzeitiger Austritt“ für Teilnehmer übermittelt wurde.

Leider unterstützen nicht alle Jobcenter diese Funktionalität in eM@w und die Funktion ist daher standardmäßig in der GO!Personal-Schnittstelle deaktiviert, um Fehlmeldungen zu vermeiden.

Sollte die Inanspruchnahme von TNTa für Ihre Maßnahmen erlaubt sein, kann die Funktionalität jederzeit freigeschaltet werden.

Laut eM@w-Vorgaben gelten folgenden Bedingungen für die Abrechnung von TNTa: 

  • Nur zulässig, wenn ein vorzeitiger Abbruch stattgefunden hat. (entsprechendes Ereignis muss vorliegen: - AGHAustrittvorzeitig von Träger - AGHAustrittvorzeitig von Jobcenter)
  • Nur für die restlichen Tage im Monat, in dem der Abbruch erfolgt ist.
  • Nicht für Folgemonate nach dem Abbruchmonat
  • Nicht für Zeiten vor Teilnahmebeginn
  • Die Anzahl TNTa und die Summe der Unterkomponenten darf nicht mehr als die tatsächliche Anzahl an Tage im jeweiligen Abrechnungsmonat betragen

Bei Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Aufstockung von max. 2 auf max. 4 Zertifikate für die PDF-Signierung pro Träger

Im Rahmen der letzten beiden eM@w-Provider Workshops in der Zentrale der BA wurde über die Begrenzung der Anzahl von Signaturen für Träger im Rahmen von eM@w gesprochen.

Seit Dezember 2014 wurde das Limit von zwei Signaturen für die Zertifizierung/Signierung von PDF-Dokumenten pro Träger auf vier Signaturen pro Träger erhöht.

Die persönlichen Zertifikate für die Signierung erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit direkt.

Die Ausstellung entsprechender Signaturen wird über den User-Help-Desk (UHD) der BA gesteuert. Die elektronische Signatur ist personengebunden und es können pro AGH-Maßnahmeträger vier Signaturen erzeugt werden.


Manuelle Anforderung von Monatsabrechnungen

Ab dem 20.04.2015 steht den gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) eine neue Programmversion des IT-Verfahrens (COSACH) für die Abwicklung von Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung.

Obwohl hiermit keine Änderung für Träger und Provider verbunden ist, möchte ich Sie über eine neue Funktion für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamen Einrichtungen im Zusammenhang mit der Anforderung von Monatsabrechnungen für Arbeitsgelegenheiten informieren.

Grundsätzlich erfolgt die automatische Anforderung der Monatsabrechnung, soweit relevante Datensätze zur Anforderung gegeben sind, jeweils für den Vormonat, am 01., 10., 16. und 18. des laufenden Monats.

Datensätze, die erst nach dem 18. relevant geworden sind für die Monatsabrechnung des Vormonats konnten nicht mehr im Rahmen einer Anforderung der Monatsabrechnung berücksichtigt werden.

Um diesen Umstand zu beheben steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der gemeinsamen Einrichtungen ab dem 20.04.2015 eine Funktion zur manuellen Anforderung einer Monatsabrechnung zur Verfügung.

Dabei ist sichergestellt, dass

  • keine doppelten Anforderungen für Datensätze erfolgen kann und
  • eine manuelle Anforderung nur nach dem 18. des laufenden Monats für den Vormonat möglich ist.

Für die Anforderung der Monatsabrechnung wird auch in diesen Fällen das Ereignis „AGH-Neu-AnforderungMonatsabrechnung“ genutzt, auf das, wie bisher auch, mit „AGH-Neu-Monatsabrechnung“ geantwortet werden muss.


eM@w-Versionsumstellung am Freitag 14.08.2015 bis Sonntag 16.08.2015

Am Freitag, 14.08.2014 wird die Bundesagentur für Arbeit die nächste eM@w-Programmversion (P52) installieren und für alle Anwender am Montag, 17.08.2014 freischalten.

Ab diesem Termin werden nur eM@w-Nachrichten der neuen Version 2.09 (anstatt der bisherigen Version 2.08) empfangen und versendet.

Für AGH-Maßnahmen werden 3 neue Ereignisse definiert:

Träger -> JC: <AGHNichtantrittVonTraeger>

Der AGH-Träger soll in der Lage sein mit einem Ereignis „Nichtantritt“ dem JC mitzuteilen, das der bereits im Anmeldeprozess „aufgenommene“ Teilnehmer die Maßnahme nie angetreten hat.

Das Ereignis vom Träger soll dem Jobcenter lediglich mitteilen, dass es zu einem „Nichtantritt“ gekommen ist, keine weiteren Angaben.

Das Ereignis wird als Typ <EreignisMitReaktion> deklariert, da eine Bestätigung / Ablehnung seitens JC erwartet wird.

JC -> Träger: <AGHBestaetigung> oder <AGHAblehnung>

Die Umstellungsarbeiten für diese Programmversion werden auf Seiten der BA im Zeitraum von Freitag 14.08.2015 (ab 18:00 Uhr) bis Sonntag 16.08.2015 durchgeführt.

Ein genauerer Terminplan für den letzten Datenimport und Datenexport vor der Umstellung und den ersten Datenaustausch nach der Versionsumstellung wird rechtzeitig veröffentlicht.

Die termingerechte Umstellung von GO!Personal wird im Rahmen von Support und Wartung (ohne Zusatzkosten) entsprechend durchgeführt.

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